Donnerstag, 25. August 2016

Visum und Aufenthaltsgenehmigung für Thailand

Du möchtest nach Thailand übersiedeln und dort eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen,
Auf eines solltest du besonders achten: su solltest dich beim Einwohnermeldeamt abmelden, denn spätestens, wenn du einen neuen Reisepass benötigst, kommt die böse Überraschung. Statt 80 Euro 139 Euro
Passanglegenheiten

Folgende Dokumente werden benötigt:

1. Visaantrag

2. Reisepass, nach Möglichkeit noch ein Jahr gültig

3. polizeiliches Führungszeugnis - zu beantragen beim zuständigen Einwohnermeldeamt

4. Nachweis über genügend Bankguthaben - 800.000 Bath für Single, 400.000 Bath für mit Thai verheiratete, oder Nachweis über 65.000 Bath monatliches Einkommen, bezw. 40.000 Bath monatl.

Bitte beachten:
Der Visaantrag muss in Deutschland bei einem thailändischen Honorarkonsulat oder Botschaft ausgestellt werden

Nach der Einreise nach Thailand innerhalb 90 Tagen die Immigration aufsuchen und den Antrag TM 7 stellen

ab diesem Zeitpunkt alle 90 Tage bei der zuständigen Immigration melden und den Antrag TM 47 ausstellen lassen, dieser ist kostenlos.

Thai Konsulate

Thailändische Botschaft Berlin  Visumformular

Honorarkonsulat Frankfurt     
     
Honorarkonsulat München         Visumformular 

Honorarkonsulat Stuttgart          Visumformular

Honorarkonsulat Hamburg         Visumformular

Honorarkonsulat Düsseldorf   
1. Im Allgemeinen ein ausländischer Staatsbürger, die das Königreich Thailand zu betreten möchte, muss ein Visum von einem Royal Thai - Botschaft oder einem Royal Thai Generalkonsulat zu erhalten. Allerdings Staatsangehörige bestimmter Länder benötigen kein Visum , wenn sie Visumbefreiung Anforderungen erfüllen , wie folgt:
(1) sie sind Staatsangehörige von Ländern , die von der Visumpflicht befreit sind , wenn Thailand für touristische Zwecke eingeben. Solche Staatsangehörigen wird für einen Zeitraum von nicht mehr als 30 Tage im Königreich bleiben dürfen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte Touristenvisum Befreiung sehen,
(2) sie Staatsangehörige von Ländern sind die bilateralen Abkommen mit Thailand halten über die Befreiung von der Visumpflicht. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte Liste der Länder sehen , die Abkommen mit Thailand über die Befreiung von Visa Anforderungen abgeschlossen haben. 2. Staatsangehörige bestimmter Länder können für Visum bei der Ankunft in Thailand gelten. Reisende mit dieser Art des Visums dürfen in Thailand für einen Zeitraum von höchstens 15 Tagen betreten und zu bleiben. Weitere Informationen finden Sie unter Visa bei der Ankunft. 3. Reisende von / über Länder travellling , die Gelbfieber - Infektionsgebieten erklärt worden sind müssen eine International Health Certificate Überprüfung der Aufnahme eines Gelbfieber - Impfung erhalten. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte Liste der Länder sehen , die Gelbfieber - Infektionsgebieten erklärt werden. 4. Staatsangehörige bestimmter Länder sind für ein Visum bei der Royal Thai - Botschaft oder dem Royal Thai Generalkonsulat des Antragstellers in dem Aufenthaltsland nur anzuwenden erforderlich, oder an der Royal Thai Embassy , die Gerichtsbarkeit über seine oder ihre Aufenthaltsland hat. Reisende werden gebeten , über befugte Büro für die Ausstellung von Visa an jedem Royal Thai Botschaft oder Royal Thai Generalkonsulat vor dem Abflug zu erkundigen. Kontaktdaten und Standorte von Royal Thai Botschaften und Royal Thai Generalkonsulate sind inwww.mfa.go.th/web/10.php zur Verfügung. 5. Um ein Visum beantragen, ein Ausländer müssen einen gültigen Reisepass oder Reisedokument besitzen, die von der Königlichen Thai - Regierung anerkannt und entsprechen den in der Einwanderungsgesetz von Thailand BE2522 (1979) und seine einschlägigen Vorschriften festgelegten Bedingungen. Darüber hinaus muss der Antragsteller zum Zeitpunkt der Anwendung außerhalb von Thailand sein. Der Antragsteller wird mit einer Art des Visums ist nach seinem Zweck des Besuchs ausgestellt werden. Weitere Informationen über die Arten von Visa und allgemeine Anforderungen für jede Art von Visum, bitte Typen von Visa und Ausgabe von Visa zu sehen. 6. In der Regel werden die Antragsteller für ein Visum persönlich beantragen erforderlich. Allerdings Royal Thai Botschaften und Royal Thai Generalkonsulaten in einigen Ländern und in einigen Fällen können auch Anwendungen akzeptieren durch Vertreter, autorisierten Reisebüros oder per Post versandt. Bitte erkundigen Sie sich bei der Royal Thai Botschaft oder Royal Thai Generalkonsulat , wo Sie beabsichtigen , Ihre Anwendung von akzeptablen Möglichkeiten der Anwendung zu unterbreiten. 7. Bitte beachten Sie, dass die Zeit der Visa - Gültigkeit von der Dauer des Aufenthalts ist anders. Visa Gültigkeit ist der Zeitraum , in dem ein Visum verwendet werden können , Thailand zu gelangen. Im Allgemeinen ist die Gültigkeit eines Visums 3 Monate, aber in einigen Fällen kann Visa ausgestellt werden für 6 Monate gültig sein, 1 Jahr oder 3 Jahre. Die Gültigkeit eines Visums mit Ermessen von der Königlich Thailändischen Botschaft oder Royal Thai Generalkonsulat gewährt und ist auf der Visummarke angezeigt. 8. Auf der anderen Seite, die Dauer des Aufenthalts wird von einem Beamten der Einwanderungsbehörde bei der Ankunft am Hafen für die Einreise und in Übereinstimmung mit der Art des Visums gewährt. Zum Beispiel wird die Dauer des Aufenthalts für ein Transitvisum nicht mehr als 30 Tage für ein Touristenvisum 60 Tage nicht überschreitet und für ein Nichteinwanderungsvisum höchstens 90 Tagen ab dem Ankunftsdatum. Die Dauer des Aufenthalts von Beamten der Einwanderungsbehörde erteilt wird bei der Ankunft Stempel angezeigt. Reisende , die sich länger als eine solche Zeit bleiben möchten , können in den Büros der Immigration Division 1 in Bangkok, befindet sich in Government Center B, Chaengwattana Soi 7, Laksi, Bangkok 10210, Tel 0-2141-9889 oder bei einer Immigration für die Verlängerung des Aufenthalts gelten Büro in den Provinzen. Für Informationen über den Antrag auf Verlängerung des Aufenthalts finden Sie in der Immigration Bureau Website unter www.immigration.go.th 9. Ausländer Eintritt in Thailand sind nicht zur Arbeit erlaubt, unabhängig von ihrer Arten von Visa, wenn sie eine Arbeitserlaubnis erteilt werden. Diejenigen , die in Thailand arbeiten wollen , müssen Sie die richtige Art des Visums halten , um Anspruch auf eine Arbeitserlaubnis zu beantragen. Informationen über Arbeitserlaubnis Anwendungen könnten erteilen der Website des Office of Foreign Workers Verwaltung, Arbeitsministerium, Ministerium für Arbeit 10. Royal Thai Botschaften und Royal Thai Generalkonsulate haben die Befugnis , Visa an Ausländer für die Reise nach Thailand zu erteilen. Die Behörde Eintritt zu ermöglichen , und in Thailand, jedoch bleiben, ist mit den Beamten der Einwanderungsbehörde. In einigen Fällen kann der Beamten der Einwanderungsbehörde Ausländer nicht zulassen , ein gültiges Visum Einreise in Thailand hält , sollte deshalb die Beamten der Einwanderungsbehörde zu glauben , dass er oder sie fällt in die Kategorie von Ausländern vom Betreten Thailand nach dem Zuwanderungsgesetz BE 2522 verboten (1979). 11. Nach dem Einwanderungsgesetz von Thailand BE 2522 (1979), Ausländer , die in eine der folgenden Kategorien fallen , sind verboten Thailand ein: (1) anstelle des Reisepasses kein echtes gültiger Reisepass oder ein Dokument verwendet wird; oder eine echte gültiger Reisepass oder ein Dokument anstelle des Reisepasses ohne gültigen Visaerteilung durch die Royal Thai Botschaften verwendet wird, der Royal Thai Generalkonsulaten oder das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, mit Ausnahme derjenigen , die Visabefreiung Anforderungen erfüllen. Die Bedingungen der Erteilung von Visa und Visa - Befreiung von den Minister Verordnungen vorgeschrieben sind. (2) nach dem Eintritt in das Königreich keine geeigneten Mittel zum Leben zu haben. (3) Nachdem das Reich trat als ungelernter oder ungeschulte Arbeiter beschäftigt werden, oder . einen Verstoß gegen das Alien Arbeitserlaubnis Gesetz zu arbeiten (4) psychisch labil oder mit einer der Krankheiten in den ministeriellen Verordnungen angegeben. (5) noch nicht gegen Pocken geimpft; oder beimpft, oder jede andere medizinische Behandlung für den Schutz gegen die Krankheit unterzogen; und sich geweigert hatte , eine solche Impfungen durch die Immigration Arzt verabreicht zu haben. (6) durch ein Urteil des Thai Gericht in Haft; oder durch rechtmäßige einstweilige Verfügung oder die Entscheidung des Gerichts einem fremden Land, mit Ausnahme , wenn die Strafe für einen Kavaliersdelikt ist, oder Nachlässigkeit oder als Ausnahme von den Minister Verordnungen vorgesehen sind. (7) Verhalten , die mögliche Gefahr verursachen könnte zur Öffentlichkeit; oder mit der Wahrscheinlichkeit , ein Ärgernis zu sein , oder bildet jede Gewalt den Frieden, die Sicherheit und die Sicherheit der Öffentlichkeit oder an die Sicherheit der Nation; oder unter Haftbefehl von den zuständigen Beamten ausländischer Regierungen zu sein. (8) der Grund für die Einreise in Königreich zu glauben , zum Zwecke der Prostitution beteiligt zu sein, den Handel mit Frauen oder Kinder, Drogenschmuggel oder andere Arten von Schmuggel, die gegen die öffentliche Moral. (9) , wie vorgeschrieben zu haben durch den Minister unter Abschnitt kein Geld oder Bindung 14 des Zuwanderungsgesetzes BE 2522 (1979). vom Minister nach § 16 des Zuwanderungsgesetzes BE 2522 verboten , eine Person (10) ( . 1979) (11) entweder von der Regierung von Thailand abgeschoben zu werden oder die anderer Ausland; oder wurden das Recht auf Aufenthalt in Norwegen oder im Ausland widerrufen; oder war aus dem Königreich von den zuständigen Beamten auf Kosten der Regierung von Thailand vertrieben , es sei denn die Befreiung durch den Minister auf individueller Basis.

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Verlängerung der Aufenthaltgenemigung

Die 90 Tagemeldung war mal wieder angesagt, da die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung auch in 30 Tagen fällig war, habe ich gleich alle Papiere zusammengestellt und mitgenommen.
Der erste Weg führte zur Kasikornbank. Dort ließ ich den bankbeglaubigten Kontoauszug erstellen. 200 Bath.
Hinweis:

Die Immigration verlangt von einem Ausländer, der mit einem Thai verheiratet ist 40.000 Bath Monatseinkommen, oder 400.000 Bath auf einem thailändischen Konto - hierbei ist zu beachten, dass das Konto einzig und allein auf das Konto des Antragstellers geschrieben ist.

Ausländer, die nicht mit einem Thai verheiratet sind, benötigen 65.000 Bath monatlich oder 800.000 Bath auf einem thailändischen Konto.

Nun machte ich mich auf den Weg zur Immigration.
Hier wurden folgende Unterlagen vorgelegt:

ausgefüllter TM 7 Antrag
Reisepass
gelbes oder blaues Hausbuch
bankbeglaubigter Kontoauszug und Bankbuch
1900 Bath Gebühr
von den Unterlagen wurden vor Ort Kopien angefertigt, nach 20 Minuten war alles fertig.
Wir wurden Informiert, in vier Wochen wieder zu kommen, dann werde die Aufenthaltsgehmemigung in den Pass gestempelt

Visarun

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